Karriere Spezial – Der etwas andere Vorstellungsgespräch-Berater

22. Oktober 2009 um 10:02 von Anya Rutsche

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Sei pünktlich, gut gekleidet und höflich, sprech weder zu schnell noch zu langsam, etc. etc.. Fast jeder hat schon mal ein Bewerbungstraining mitgemacht oder sich zumindest Tipps und Tricks diverser Jobsuchmaschinen angeschaut. Wie bereite ich mich aufs Vorstellungsgespräch vor? Wie komme ich souverän rüber? Welche Fragen werden gerne gestellt? Darüber könnten viele von euch wahrscheinlich selbst schon ein Buch schreiben.

Heute wollen wir euch aber mit etwas Hintergrundwissen bestücken und stellen für euch Regel zum Vorstellungsgespräch auf, wie ihr sie wahrscheinlich noch nicht kennt.

Regel Nr. 1: Weniger ist manchmal mehr!
Die Kunst der Selbstdarstellung beginnt damit, nur so viel und solche Informationen über sich preiszugeben, wie es für die Darstellung des gewünschten Images auch erforderlich ist.

Regel Nr. 2: Zeige Charakter
Keiner wird dir abnehmen, dass du nur über positive Eigenschaften verfügst. Gib ruhig zu, wenn du eine “besondere” Angewohnheit hast. Das macht dich menschlicher und symphatischer. Die positiven Eigenschaften sollten dennoch überwiegen.

vorstellungsgesprächRegel Nr. 3: Keine falschen Spielchen
Du warst mit deinem letzten Gehalt so gar nicht zufrieden und willst jetzt mehr als zehn Prozent Gehaltserhöhung rausschlagen? Vorsicht: Kein falsches Gehalt angeben. Spätestens mit der Lohnsteuerkarte wird aufgedeckt, wieviel du zuvor verdient hast. Es sei denn, du wechselst zum 01.01. und legst eine neue LSK vor.

Regel Nr. 4: Schweigen ist erlaubt
Es besteht absolut keine Aufklärungspflicht gegenüber dem potenziellen Arbeitgeber über berufliche Tiefpunkte, Alkoholprobleme oder Kündigungsgründe. Deinem neuen Chef braucht es auch nicht zu interessieren, dass du gern mal einen guten Scotch trinkst oder keine Party mit DJ xyz auslässt. Auch fachliche Schwächen sind nicht für die Ohren des Personalers bestimmt. Eine Aufklärungspflicht des Bewerbers besteht nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, durch die die üblichen Risiken eines Arbeitsverhältnisses überschritten werden könnten.

Regel Nr. 5: Im Ausnahmefall ist auch lügen erlaubt
Die Lizenz zum Lügen bekommst du, wenn im Vorstellungsgespräch unzulässige Fragen gestellt werden, wie zum Beispiel die nach einer bestehenden Schwangerschaft. Fragen, die deine Intimsphäre verletzen, brauchst du dir nicht gefallen lassen. Überlege dir hier aber, ob du in solch einem Betrieb überhaupt anfangen möchtest.

Regel Nr. 6: Zwischen den Zeilen lesen
Beim Vorstellungsgespräch verhält es sich wie beim Arbeitszeugnis: Die ausgesprochenen Sätze entsprechen keinesfalls der Interpretation daraus. Die Frage “In welchen Punkten können wir Ihre Entwicklung fördern?” ist zum Beispiel ganz fatal, denn hier wollen Arbeitgeber nur hören, ob du deinen alten Boss für einen Idioten hälst. Genauso wird bei der Frage “Wie haben eigentlich Ihre Kollegen über den Chef gedacht?” nur darauf abgeziehlt, deine eigene Ansicht dazu zu hören, welche dir leichter über die Lippen geht, indem du sie in fremde Münder legst.

Habt ihr schon eigene Erfahrungen bei Vorstellungsgesprächen gemacht und kennt noch andere ultimative Tipps, die kein Karrierehelfer dir bisher vermittelt hat? Dann her damit! Wir freuen uns über jeden Kommentar.

Anya RutscheDieser Artikel wurde von Anya Rutsche geschrieben.
Anya ist eine passionierte Social Media Trend Verfolgerin und News Aufschnapperin. Nachdem Sie ein Jahr in Amerika ihr Wissen über die Online- und Mobilfunkwelt bei dem VoIP Anbieter JAJAH erweitert hat, gehört Sie nun seit Juli 2009 zum myON-ID Team und gibt als Marketing Managerin ihr Expertise an Eigenmarketing-Interessierte weiter.
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1 Kommentar für “Karriere Spezial – Der etwas andere Vorstellungsgespräch-Berater”

Verhalten beim Vorstellungsgespräch « blog@VINCI
16. November 2009 um 17:50

[...] Und hier, zu guter Letzt, ein Artikel, der die allgemeinen Spielregeln für Bewerbungsgespräche beleuchtet: http://blog.myonid.de/2009/10/vorstellungsberater/ [...]




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