Wiesnguide 2.0: Mit der Firma auf dem Oktoberfest – “Job ist Job und Schnaps ist Schnaps”
15. September 2009 um 11:11 von Anya Rutsche
Wer bei einem feuchtfröhlichen Anlass wie dem Oktoberfest einen über den Durst getrunken hat und dann am nächsten Tag nicht zur Arbeit gehen kann, sollte sich keine Lügengeschichte ausdenken. Das raten zumindest Fachanwälte für Arbeitsrecht. Verhindern lässt sich das meist mit einem freundlichen „nein, danke“.
Mit den Kollegen bis in die Nacht geschunkelt, die Kellnerin heftig angebaggert, Lieder gesungen, die man sonst nicht kennen will und schließlich total versackt. Wer ein gutes Verhältnis zum Chef hat, wird möglicherweise mit einem blauen Auge davon kommen – ein Kündigungsgrund sei das Nichterscheinen wegen eines Katers jedenfalls nicht, erklären Rechtsexperten.
Die Ausrede, man habe sich irgendeinen Infekt zugezogen und müsse das Bett hüten, brauchen Arbeitnehmer juristisch gesehen also nicht vorzuschieben. Formal handle es sich bei der selbst verordneten Bettruhe aufgrund eines dicken Kopfes um ein „selbst verschuldetes Nichterscheinen“ bei der Arbeit. Dennoch: es ist ein Pflichtverstoß, der vom Chef abgemahnt werden kann. An dieser Stelle sei betont, dass dies natürlich tunlichst vermieden werden sollte.
Eine Maß ist keine Maß. Oder doch?
Mit dem Chef auf der Wiesn anstoßen und gemeinsam Spaß haben, kein Problem. Aber alles in Maßen – und damit ist nicht die in Bayern übliche „Gebindegröße“ für Bier gemeint. Auch wenn der Chef die nächste Runde spendiert, empfiehlt es sich, dankend abzulehnen, um möglichen Gesprächsstoff am nächsten Tag im Büro zu verhindern. Wer bei klarem Verstand bleibt und sich korrekt benimmt, muss sich am nächsten Tag auch nicht für irgendetwas schämen. Denn dem Kollegen lallend die Meinung geigen, mit dem Kopf auf dem Biertisch einschlafen oder die Kollegen/innen übermütig in den Po kneifen ist garantiert nicht gut für die Karriere. Dasselbe gilt übrigens auch für Chefs: Auch sie sollten beim Wiesnbesuch ihr Gesicht wahren.
Eins, zwei, nein.
Haustiere sind eine tolle Sache. Aber nicht im Büro, und schon gar nicht im Kopf. Wer also den Kater am nächsten Tag vermeiden will, lässt die zweite oder dritte Maß besser sein. Natürlich kann nur jeder für sich selbst entscheiden, wie viel er oder sie verträgt. Hat aber beispielsweise ein Kollege vielleicht doch schon eine Maß zu viel gehabt, zeigt hier echte Kollegialität, wer ihn sicher ins nächste Taxi setzt – und so vor Spott, Hohn und gewaltigen Kopfschmerzen am nächsten Tag bewahrt.
Vorschau: Wie viel darf geflirtet werden? Morgen geben wir euch Tipps, wie weit ihr beim Wiesnbesuch mit der Firma gehen dürft!
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Dieser Artikel wurde von Anya Rutsche geschrieben.Anya ist eine passionierte Social Media Trend Verfolgerin und News Aufschnapperin. Nachdem Sie ein Jahr in Amerika ihr Wissen über die Online- und Mobilfunkwelt bei dem VoIP Anbieter JAJAH erweitert hat, gehört Sie nun seit Juli 2009 zum myON-ID Team und gibt als Marketing Managerin ihr Expertise an Eigenmarketing-Interessierte weiter.
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