Vollständiger Schutz der Privatspähre
4. August 2008 um 6:00 von Mario Grobholz
Den gibt es im Internet nicht! Das zeigte jüngst das Beispiel von Googles Geo-Service “Street View“. Ein amerikanisches Ehepaar hatte vergebens geklagt, die Luftbildaufnahme ihres Hauses aus dem Google Service entfernen zu lassen.
Die Argumentation der Anwälte war ebenso einfach wie plausibel. Die Außenansicht des Hauses stellt keine Verletzung der Privatsphäre da, denn jeder, der an dem Haus vorbeigehe, könne sich ein Bild davon machen. So müssen die Menschen in den USA und bald auch in Europa damit Leben, dass das eigene traute Heim und die Umgebung einfach per Klick im WWW abrufbar ist.
Einerseits sicherlich praktisch, andererseits auch befremdlich zu wissen, dass da oben im Weltall einer ständig alles hochauflösend fotografiert. Die Abschottung von der Öffentlichkeit oder auch nur die persönliche Definition von Privatsphäre bekommt damit ein neues Gesicht.
Dass die Nutzung des Internets schon lange nicht mehr anonym ist und sich im Internet Privates und Berufliches nicht trennen lässt, ist nicht mehr ganz neu. Immer mehr Berufsstarter prüfen deshalb zu Beginn ihrer jungen Karriere ihre “Googleability” und prüfen ihr „Online-Ich“.
Dieser Artikel wurde von Mario Grobholz geschrieben.Mario Grobholz ist Gründer und Ideengeber der myON-ID Media GmbH. Der Maschinenbau- und Wirtschaftsingenieur entwickelte in den letzten 10 Jahren für führende Internet, Telekommunikations- und Medienunternehmen Internetstrategien und -konzepte. Seit 1999 plant und betreibt er erfolgreich Consumer-Portale und Social Networks u.a. bei WEB.DE, o2 und Eurosport.
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